AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LW Medical Beauty 

Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Warenlieferungen und Dienstleistungen der LW Medical Beauty (kurz LW). Diese AGB sind wesentliche Bestandteile jedes Dokuments (Offerte Auftrag, Rechnung, Lieferschein etc.), soweit nicht im Einzelnen abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbedingungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von LW schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit die Schriftlichkeit (E-Mail, Brief, Whatsapp etc.). Ein Vertrag gilt als zu Stande gekommen, wenn LW die Annahme der Bestellung des Kunden ebenfalls schriftlich oder bestätigt hat (Auftrag, Kaufvertrag oder Rechnung etc.). Bei Kauf auf Rechnung, mit der Zahlungseingang akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB`s, die AGB von LW MEDICAL BEAUTY. Mitarbeitende oder Partner der LW sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Prospekte und Technische Unterlagen

Prospekte, Protokolle, Webseiten, Social Media etc. sind Indikativ und ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich zugesichert sind.

Preise

Die Preise für die von der LW dem Kunden gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben sich aus Offerte, Auftrag, Rechnung etc. Preislisten oder Angaben in der Werbung, Social Media etc. sind ohne Gewähr. Schriftliche oder mündliche Offerten sind Indikativ und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Alle Preisangaben verstehen sich Indikativ ab Lager, exklusive Zusatzleistungen wie Schulungen, Verbrauchsmaterial, Steuer, Skonto, Finanzierungskosten, Mehrwertsteuer etc. sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Terminen, Termine versäumen oder Nichterscheinen

Termine werden per Telefon, E-Mail oder Whatsapp/Messenger vereinbart. Hat man den Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt, wird dies in Rechnung gestellt.

Lieferbedingungen für Waren

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Warenlieferung der LW erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel: Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung etc.), hat LW auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Dies gilt auch wenn die Behinderung bei LW oder deren Geschäftspartnern auftritt. Die Behinderung berechtigt LW die Warenlieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit oder wird LW von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. LW ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. LW behält sich vor, Lieferungen zurückzubehalten, bis offene Ausstände aus früheren Lieferungen getilgt sind. Kommt der Kunde in Annahmeverzug ist LW berechtigt, Ersatz für den ihr daraus entstehenden Schaden zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Geräte- und Behandlungsschulung

LW liefert alle Waren immer mit einer Instruktion aus. Die Geräte- und Behandlungsschulung beinhaltet die korrekte Installation, Wartung, Einstellungen, Sicherheitsvorschriften, Garantiebedingungen und Behandlungsschulung. Die Absolvierung der Geräte- und Behandlungsschulung wird mit einem Zertifikat bestätigt und ist Pflicht für den Käufer der Ware.

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse. LW entscheidet über Finanzierungen mit Rechnung, Raten, Leasing etc. nach eigenem Entscheid. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. LW schliesst jede Haftung bei Verlust aus. Mit Fälligkeit der Zahlung gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9% auf dem 3-Monate EURIBOR Jahreszins. Pro Zustellung einer schriftlichen Mahnung sind CHF 20.- geschuldet. Bei überfälligen Forderungen erlöschen alle Service- und Garantiearbeiten sowie die Lieferung von neuer Ware bis sämtliche überfällige Forderungen bezahlt ist. Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so kann LW sofort sämtliche verbleibenden Raten sofort per Abschlussrechnung einfordern. Zusätzliche Kosten für Mahn-, Inkasso-, Betreibungsgebühren sowie Rechtsbeistandskosten etc. werden zusätzlich eingefordert.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe dieser Ware auf den Kunden über. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Versendung dieser Ware an den Kunden, spätestens aber mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware an den Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Eigentumsvorbehalt

Die von LW gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der LW, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Schweizer Kunden ist LW jederzeit berechtigt, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in standzuhalten und zugunsten der LW gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Der Kunde hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch der LW weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Der Kunde ist berechtigt, gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der LW jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen LW und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer ab, die dem Kunden aus der Weiterveräusserung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der LW, die Forderung selbst einzuziehen, bliebt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich LW, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann LW verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Solange der Kunde den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat wird die Verbindung oder Vermischung der Waren durch den Kunden mit anderen Waren stets für die LW vorgenommen. Werden die Waren so mit anderen, der LW nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, dass sie ohne wesentliche Beschädigung oder unverhältnismässige Arbeit und Auslagen nicht mehr getrennt werden können, so entsteht für die LW Miteigentum an der neuen Sache, und zwar nach der Werter, den die einzelnen Waren zur Zeit der Verbindung haben. Dies gilt selbst dann, wenn die der LW gehörende Ware derart mit der anderen Ware vermischt oder verbunden wird, dass sie als deren nebensächlicher Bestandteil erscheint. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für die LW.

Verrechnung

Der Kunde darf allfällige Gegenansprüche nicht mit den Forderungen der LW verrechnen oder allfällige Rückhaltungsrechte nicht geltend machen, es sei denn diese Gegenansprüche oder Rückhaltungsrechte wurden durch die LW anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

Garantie

LW gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Ware 1 bis maximal 36 Monate und beginnt mit dem Gefahrübergang der gelieferten Waren. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterial, Kulanzarbeiten, Transporte und Lieferungen. Der Kunde hat den Mangel unverzüglich zu rügen. Unverzüglich ist ein Mangel nur gerügt, wenn er innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei LW angezeigt wird. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von LW Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt eine Herabsetzung seiner Vergütung zu verlangen. Eine Rücksendung der Ware durch den Kunden ist in jedem Fall zur Vermeidung unnötiger Transport- und Lieferkosten mit LW abzusprechen und hat auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Die von LW an die Kunden gelieferte Ware für den Wiederverkauf darf nur in der Originalverpackung verkauft werden; sie darf weder umetikettiert, umgefüllt noch umgepackt werden. Sollte der Kunden von LW gegen die vorstehende genannte Obliegenheit verstossen, so verliert er damit seine Gewährleistung. Die Gewährleistung erlischt auch vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte die vorhandenen Gerätesiegel entfernen, unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder die vorgeschriebenen Installations-, Unterhalts- und Rapportarbeiten nicht durchführen. Gewährleistungsansprüche gegen LW stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Für gebrauchte Ware oder fahrlässig beschädigte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Die vorstehenden Sätze enthalten abschliessend die Gewährleistung für die von LW an den Kunden gelieferte Ware und schliessen weitere Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. 

Haftung

LW haftet dem Kunden auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für die vertragliche als auch für die ausservertragliche Haftung. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche aus dem Produktehaftpflichtgesetz. Dasselbe gilt für eine allfällige Haftung der LW und deren Mitarbeitenden, Agenten etc. Bei Versand der Ware durch LW an den Kunden wird LW die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden. Die von der LW gelieferte Ware ist beim Eintreffen vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Eventuelle Transportschäden müssen innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich an LW angezeigt werden.

Behandlungs- und Anwedungsvoraussetzungen:

Die von der LW Medical Beauty vertriebenen Produkte sind im Rahmen einer Hautbehandlung mit dem Einverständnis der behandelten Person anzuwenden. Vorgängige Abklärungen zur Behandlung werden von Fachleuten wahrgenommen.  LW Medical Beauty übernimmt für die Anwendung der gelieferten Ware keine Haftung.

Schlussbestimmung

Zahlungs- und Erfüllungsort sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Küssnacht am Rigi (Schweiz). Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die LW ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegungen nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden immer die Schweizer Recht anwendbar.

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