Hygienestandards

Hygienestandards
Bei LW Medical Beauty ist die Grundvoraussetzung dafür, jeden Arbeitsschritt exakt und mit Ehrgeiz zu bewältigen. Wir achten strikt auf einen hohen Hygienestandard.
Zur Sicherstellung unseres hohen Hygienestandards verfügen wir über ein durchgängiges Hygienekonzept.

Schutzmassnahmen für Ihren und unseren Schutz

Liebe Kundinnen und Kunden

Das Hygienekonzept, vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) und vom SFK (Schweizer Fachverband für Kosmetik), wird von LW Medical Beauty wie folgt umgesetzt:

  1. Wir arbeiten mit Einwegmaterial
  2. Hygienemasken FFP2
  3. Einweg Handschuhen
  4. Einwegarbeitsschürzen
  5. Schutzbrille oder Gesichtsschutz zum Schutz der Kunden
  6. Instrumente werden sterilisiert (Autoklav Sterilisator Klasse B)
  7. Desinfektionsspender
  8. Hygienemasken Typ II werden den Kunden abgegeben
  9. Raumneutralisator wurde bei LW Medical Beauty gemäss BAG Vorgaben im Hygienekonzept umgesetzt
  10. Der UV-C Power von Neutral Air neutralisiert die Luft, indem er Viren, Bakterien und Keime tötet (erzielt 99,9% neutrale Luft)
  11. Geschlossene Abfallbehälter
  12. Nach jedem Kunden werden die Liege und der Arbeitsplatz desinfiziert und sterilisiert
  13. Alle Behandlungen werden dokumentiert (Datum, Angaben und Behandlungen)

Deshalb werden wir maximal 5 Kunden pro Tag behandeln können. Zwischen zwei Kundenterminen wird genügend Zeit eingeplant, damit sich die Kunden nicht begegnen werden.

Qualität vor Quantität zum Schutz meiner Kunden. 

COVID-19
Eine Bitte an meine geschätzten Kunden:

Kunden dürfen nur behandelt werden, wenn keine Grippesymptome (Husten, Fieber, Atembeschwerden etc.) bekannt sind. Wer sich nicht 100% gesund fühlt und auch wenn es sich «nur» wie eine kleine Erkältung anfühlt, bitte verschiebt den Termin bei mir.
Wer zur Risikogruppe gehört, schützt sich bitte weiterhin und bleibt zu Hause.
Danke für das Verständnis
Lisa Wigert.


Die Hygiene-Verordnung betrifft alle Personen, die bei der Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände (im Folgenden als Instrumente bezeichnet) anwenden, welche bestimmungsgemäss die Haut oder Schleimhaut ihrer Kundinnen und Kunden verletzen oder die – unbeabsichtigt – Verletzungen verursachen können. Die Verordnung umfasst insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Kosmetik (zum Beispiel Permanent Make-up), Maniküre, der kosmetischen Fusspflege (Pediküre), der medizinischen Fusspflege (Podologie), des Rasierens, Frisierens, Tätowierens,Piercens und Ohrlochstechens.

Die Verordnung soll verhindern, dass Krankheiten übertragen werden können, im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten verbreitet werden.

Krankheitserreger, können bereits über winzige Blutmengen, die zum Beispiel an der Nadel eines Piercers, am Rasier messer eines Friseurs oder an der Nagelschere haften, übertragen werden. Um dies sicher zu verhindern, müssen die hier aufgeführten Schutzmassnahmen bei allen Tätigkeiten, die mit Verletzungen der Haut, Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz genau beachtet werden.

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