Allgemeine Geschäftsbedingungen der LW MEDICAL BEAUTY GMBH und LW Akademie.

Einführung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Kurse und Schulungen der „LW-Akademie“ sowie für Warenlieferungen und Dienstleistungen der LW-Medical Beauty GmbH.

Die „LW-Akademie“ ist die anerkannte Weiterbildungs- und Prüfungsplattform der LW-Medical Beauty GmbH. Sie bietet zertifizierte Fachkurse, Schulungen und Qualifikationen im Bereich medizinisch-ästhetischer Kosmetik an.

Die LW-Akademie / Lisandra Solange Wigert ist vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) aufgelistete Prüfungsstelle für die Ausstellung von Sachkundenachweisen gemäss V-NISSG

Für die Durchführung der Prüfungen gelten die jeweils aktuellen Prüfungsreglemente gemäss V-NISSG, welche Bestandteil des jeweiligen Kursvertrags sind.

Der Vertrag kommt mit der LW-Medical Beauty GmbH, Bahnhofstrasse 55, 6403 Küssnacht am Rigi, zustande – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Im weiteren Verlauf dieser AGB wird die LW-Medical Beauty GmbH aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit als «LW» bezeichnet.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird in diesen AGB die männliche Form verwendet; sie gilt jedoch gleichermassen für alle Geschlechter.


Gegenstand und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von Verträgen über Warenlieferungen, Dienstleistungen sowie die Durchführung von Kursen durch LW, einschliesslich der LW-Akademie.

Die AGB sind Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses mit LW. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem individuellen Vertrag und diesen AGB gelten die vertraglichen Bestimmungen vorrangig, sofern sie eindeutig geregelt sind. Im Übrigen gelten ergänzend die vorliegenden AGB.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von LW ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn LW solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB können ausschliesslich durch LW erfolgen. Kunden sind über Änderungen rechtzeitig zu informieren, insbesondere vor dem nächsten Vertragsabschluss. Bei jeder neuen Bestellung bzw. Anmeldung muss der Kunde vorab auf die jeweils geltenden AGB hingewiesen werden.

Mit der Bestellung von Waren oder der Anmeldung zu einem Kurs bestätigt der Kunde bzw. Kursteilnehmende, die jeweils gültigen AGB sowie – im Falle einer Kursbuchung – die Kursbedingungen gemäss den Ausschreibungsunterlagen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.


Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss. Sie müssen schriftlich erfolgen – entweder elektronisch (z. B. per E-Mail oder Online-Formular) oder in Papierform.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn LW die Bestellung des Kunden schriftlich (elektronisch oder analog) durch eine Auftragsbestätigung, einen Kaufvertrag, eine Rechnung oder eine Versandbestätigung annimmt.

Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen und akzeptiert zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Bestellung online, per E-Mail oder auf anderem Weg erfolgt.

Bei einem Kauf auf Rechnung gilt der Vertrag ebenfalls mit der Zustellung der Rechnung als abgeschlossen. Der Zahlungseingang bestätigt zusätzlich die Akzeptanz der AGB.

Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen
durch Mitarbeitende oder Vertriebspartner von LW, die über den Inhalt schriftlicher Vereinbarungen hinausgehen, sind nicht verbindlich, sofern sie nicht schriftlich von LW bestätigt wurden.


Anmeldung / Schulungen

Die Anmeldung zu Schulungen oder Kursen erfolgt über die Website, per Anmeldeformular oder E-Mail und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Anmeldung stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Zulassungsbestätigung durch LW zustande.

LW entscheidet auf Grundlage der eingegangenen Anmeldungen über die Zulassung zum Kurs. Die angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Mitteilung über Zulassung oder Nichtzulassung.

Im Falle einer Nichtzulassung werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der angemeldeten Person bestehen nicht.


Abmeldung

Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail oder Brief).

Das Nichtbezahlen des Kursgeldes oder ein Nichterscheinen zum Kurs gelten nicht als Abmeldung und befreien nicht von der Zahlungspflicht.

Bei Abmeldungen:
zwischen 20 und 2 Kalendertagen vor Kursbeginn sind 50 % des Kursgeldes zu bezahlen.
weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ist das gesamte Kursgeld geschuldet; ein Erlass oder eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Ausnahmen gelten für Prüfungen gemäss V-NISSG, welche dem jeweils gültigen Prüfungsreglement unterliegen. Diese Regelungen werden im Rahmen der Kurs- und Prüfungsanmeldung separat kommuniziert.


Ausschreibungsunterlagen / Kursprogramm

Das Kursprogramm richtet sich nach den schriftlichen oder online veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen der LW Akademie (z. B. Kursbeschreibungen, Inhalte, Zeiten, Orte und Referenten). Diese Ausschreibungsunterlagen sind Bestandteil des Vertrages zwischen LW und dem Kursteilnehmenden bzw. Kunden.

Im Zweifelsfall gelten die Angaben in den jeweils aktuellen offiziellen Drucksachen (z. B. gedruckte Kursprogramme oder PDF-Broschüren).

Änderungen des Kursinhalts, Programms, Zeitplans, Veranstaltungsorts oder der Referenten nach Vertragsschluss bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, sofern sie nicht unerheblich sind.

LW behält sich jedoch geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen vor, etwa bei Ausfall eines Referenten oder organisatorischer Notwendigkeit. Solche Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig mitgeteilt.


Durchführung

Aus wichtigen Gründen wie einer zu geringen Teilnehmerzahl oder dem Ausfall von Dozenten kann der Kurs abgesagt oder verschoben werden. Die angemeldeten Personen werden so früh wie möglich über die Absage oder Verschiebung informiert. Im Falle einer Kursabsage oder -verschiebung kann das bereits gezahlte Kursgeld auf Wunsch des Kursteilnehmers entweder für einen späteren Kurs gutgeschrieben oder zurückerstattet werden.

Jegliche weiteren Ansprüche, wie beispielsweise Ersatz für entstandene Kosten für Anreise oder Unterkunft, werden ausgeschlossen. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl kann der Kurs dennoch mit Zustimmung der Kursteilnehmer durchgeführt werden, wobei das Kursgeld entsprechend erhöht oder die Anzahl der Lektionen reduziert werden kann, während das Kursgeld gleich bleibt. Die LW behält sich das Recht vor, Kursteilnehmer aus wichtigen Gründen vom Kurs auszuschliessen. Als wichtige Gründe gelten unter anderem wiederholte Störungen des Unterrichts, strafbare Handlungen während des Unterrichts (z. B. Ehrverletzung, Sachbeschädigung) usw. Bei einem Ausschluss vom Kurs aus wichtigen Gründen bleibt das Kursgeld vollständig zu entrichten.


Nicht besuchte Lektionen

Nicht besuchte Lektionen können weder nachgeholt noch rückerstattet werden. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall sind jedoch möglich und bleiben vorbehalten.


Zertifikat / Diplom

Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs der LW -Akademie wird mit einem Zertifikat oder Diplom bestätigt. Nach Abschluss des Kurses sind die Kursteilnehmer berechtigt, das im Kurs Gelernte eigenständig anzuwenden. Das Zertifikat oder Diplom befugt die Teilnehmenden jedoch nicht, selbst solche Kurse zu unterrichten.


Prospekte und Technische Unterlagen

Prospekte, Protokolle, Webseiten, Social Media usw. dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesichert wurden.


Kosten / Preise /Zahlungsbedingungen

Die Preise für von LW angebotene oder gelieferte Waren und Dienstleistungen ergeben sich aus verbindlichen Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen.

Ein schriftliches oder mündliches Angebot ist – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Tage gültig. Nimmt der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist an, kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zu den vereinbarten Konditionen zustande. Der vereinbarte Preis gilt als verbindlich und bindend.

Preislisten, Kataloge, Angaben auf der Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine verbindlichen Angebote dar.

Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise:

  • ab Lager von LW,
  • exklusive Mehrwertsteuer,
  • exklusive Zusatzleistungen wie z. B. Schulungen, Verbrauchsmaterial, Skonti, Finanzierungskosten, Transport- und Installationskosten.

Das Kursgeld und die darin enthaltenen Leistungen sind den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Alle Preisangaben erfolgen in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.

Das Kursgeld muss in jedem Fall vor dem ersten Kurstag vollständig bezahlt werden. Kursteilnehmer, die das Kursgeld nicht fristgerecht entrichten, können vom Kursbesuch ausgeschlossen werden, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Verpflichtung zur Bezahlung des Kursgeldes bleibt hiervon unberührt.


Terminen, Termine versäumen oder Nichterscheinen

Termine werden telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp/Messenger vereinbart. Sollte ein Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, wird dies in Rechnung gestellt.


Lieferbedingungen / Rückgabe und Widerruf

Die Lieferkosten (Verpackung und Versand) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Lieferzeiten richten sich nach der Verfügbarkeit der Produkte und sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bestätigt.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung durch LW wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten), liegen auch bei verbindlich vereinbarten Terminen ausserhalb der Verantwortung von LW. Dies gilt auch, wenn die Behinderung bei Geschäftspartnern oder Lieferanten von LW eintritt.

In solchen Fällen ist LW berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach schriftlicher Fristsetzung berechtigt, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, soweit dieser noch nicht erfüllt wurde.

Eine Verlängerung der Leistungszeit oder eine Entbindung von der Lieferverpflichtung berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, sofern kein grobes Verschulden oder Vorsatz von LW vorliegt.

LW ist berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit durchzuführen. Darüber hinaus behält sich LW das Recht vor, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis offene Forderungen aus vorhergehenden Lieferungen vollständig beglichen sind.

Annahmeverzug:
Kommt der Kunde mit der Annahme der Lieferung in Verzug, ist LW berechtigt, Ersatz für daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

Rückgabe und Widerruf:
Ein generelles Rückgaberecht oder Widerrufsrecht besteht nicht, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Rückgabe stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar und erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Rücksprache und schriftlicher Zustimmung durch LW.

Ein rechtlicher Anspruch auf Rückgabe oder Vertragsrücktritt besteht nicht.

Von der Rückgabe ausgeschlossen sind insbesondere:
Geöffnete oder angebrochene Skin Care-Produkte
Sonderanfertigungen oder auf Kundenwunsch bestellte Artikel
Produkte mit beschädigter Originalverpackung oder ohne vollständiges Zubehör


Geräte- und Behandlungsschulung

LW liefert alle Waren stets mit einer Instruktion aus. Die Geräte- und Behandlungsschulung umfasst die korrekte Installation, Wartung, Einstellungen, Sicherheitsvorschriften, Garantiebedingungen sowie die Behandlungsschulung. Die Teilnahme an der Geräte- und Behandlungsschulung wird mit einem Zertifikat bestätigt und ist für den Käufer der Ware obligatorisch.


Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Waren erfolgt in der Regel per Vorauskasse. LW behält sich vor, nach eigenem Ermessen auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Kauf auf Rechnung, Ratenzahlung oder Leasing anzubieten.

Mit Fälligkeit der Rechnung tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne weitere Mahnung ein.

Im Verzugsfall ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (gemäss Art. 104 Abs. 1 OR).

LW behält sich vor, bei entsprechendem Nachweis eines höheren Verzugsschadens zusätzliche Verzugsentschädigungen geltend zu machen.


Zahlungsverzug / Mahnungen / Inkasso

Bei Zahlungsverzug ist LW berechtigt, dem Kunden pro schriftlicher Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– zu verrechnen.

Bleiben fällige Zahlungen trotz Mahnung aus, behält sich LW das Recht vor, weitere Lieferungen sowie nicht zwingend gesetzlich geschuldete Serviceleistungen vorübergehend zurückzustellen, bis sämtliche überfälligen Beträge beglichen sind. Gesetzliche Garantieansprüche bleiben hiervon unberührt.

Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung und Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist LW berechtigt, den gesamten noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen und diesen mittels Abschlussrechnung geltend zu machen.

Zusätzlich entstehende Kosten, insbesondere für Mahnungen, Inkassomassnahmen, Betreibungen sowie externe Anwalts- oder Rechtsdienstleistungen, werden dem Kunden in vollem Umfang weiterverrechnet.

Diese Fassung ist rechtssicherer, da sie:
keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche im Verzug entfallen lässt, was gegen das Gesetz verstossen würde,
aber dennoch konsequent bei Zahlungsverzug und Ratenbruch ist.


Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe dieser Ware auf den Kunden über. Wenn die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Versendung an den Kunden über, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung an den Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.


Eigentumsvorbehalt

Die von LW gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von LW, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Schweizer Kunden behält sich LW das Recht vor, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB einzutragen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Gegenstände während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten instand zu halten und zugunsten von LW gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und andere Risiken zu versichern. Der Kunde hat zudem alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um den Eigentumsanspruch von LW weder zu beeinträchtigen noch aufzuheben.


Vorausabtretung von Forderungen bei Weiterverkauf

Der Kunde ist berechtigt, die von LW gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde LW bereits jetzt alle ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen in Höhe des ursprünglich mit LW vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer ab.

Diese Vorausabtretung betrifft nur konkret bestimmbare Forderungen aus dem Weiterverkauf der gelieferten Ware, unabhängig davon, ob diese unverändert oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.

Der Kunde bleibt widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis von LW bleibt davon unberührt. LW wird die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und sich nicht in Verzug befindet.

Im Fall eines Zahlungsverzugs oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist LW berechtigt, die Einziehung der abgetretenen Forderungen selbst vorzunehmen und vom Kunden zu verlangen, dass:
er die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offenlegt, und
LW alle zur Geltendmachung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erhält.

Solange der Kunde den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, erfolgt jede Verbindung oder Vermischung der Waren durch den Kunden mit anderen Waren stets im Namen und für Rechnung von LW. Werden die Waren mit anderen, LW nicht gehörenden Waren in einer Weise verbunden oder vermischt, dass sie ohne wesentliche Beschädigung oder unverhältnismässigen Aufwand nicht mehr getrennt werden können, entsteht für LW Miteigentum an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Werts der einzelnen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung. Dies gilt auch dann, wenn die LW gehörende Ware mit anderen Waren so vermischt oder verbunden wird, dass sie als deren nebensächlicher Bestandteil erscheint. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für LW.


Verrechnung

Der Kunde darf etwaige Gegenansprüche nicht mit den Forderungen von LW verrechnen oder etwaige Rückhaltungsrechte geltend machen, es sei denn, diese Gegenansprüche oder Rückhaltungsrechte wurden von LW anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.


Garantie / Gewährleistung

LW gewährleistet, dass die gelieferten Geräte bei Gefahrübergang frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Gefahrübergang auf den Kunden (Art. 210 Abs. 1 OR).

Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
Verbrauchsmaterialien (z. B. Gel, Filter, Einwegartikel),
Skin Care-Produkte (siehe unten),
Kulanzleistungen,
Transporte und Lieferkosten.

Mängelrüge:
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Bei Geräten sind erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich zu melden.
Bei Skin Care-Produkten müssen Mängel innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
Eine Rücknahme erfolgt ausschliesslich im ungeöffneten und unversehrten Originalzustand.
Bei verspäteter oder unterlassener Rüge erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

Abwicklung berechtigter Mängelrügen:
Nach Wahl von LW erfolgt im Gewährleistungsfall entweder:
eine Nachbesserung (Reparatur),
eine Ersatzlieferung oder
eine Gutschrift.

Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch LW und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Besondere Bedingungen für Wiederverkauf:
Geräte, die von LW zum Wiederverkauf geliefert werden, dürfen nur in der Originalverpackung weiterverkauft werden. Jegliche Umetikettierung, Umfüllung oder Umverpackung ist untersagt. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung führt zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche.

Die Gewährleistung erlischt zudem, wenn:
vorhandene Sicherheits- oder Gerätesiegel entfernt werden,
unsachgemässe Reparaturen, Modifikationen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte erfolgen,
Installations-, Wartungs- oder Pflegeanweisungen nicht eingehalten werden.

Nicht übertragbar:
Gewährleistungsansprüche stehen ausschliesslich dem direkten Kunden von LW zu und sind nicht übertragbar.

Für gebrauchte oder beschädigte Ware infolge unsachgemässer Handhabung besteht keine Gewährleistung.

Die vorstehenden Bestimmungen regeln die Gewährleistung abschliessend. Weitere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


Haftung / Versicherung

LW haftet für Schäden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit – wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für vertragliche als auch ausservertragliche Ansprüche.

In keinem Fall haftet LW für indirekte Schäden oder Folgeschäden, insbesondere Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Verlust von Aufträgen oder sonstige mittelbare Schäden – soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere das Produkthaftungsgesetz, bleiben vorbehalten. Dasselbe gilt für eine allfällige Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern oder Hilfspersonen von LW.

Beim Versand der Ware an den Kunden wendet LW die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich bei Erhalt zu prüfen. Transportschäden sind innert drei Arbeitstagen schriftlich an LW zu melden.

Für alle von LW organisierten oder durchgeführten Kurse und Veranstaltungen wird – vorbehaltlich vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen – jegliche Haftung ausgeschlossen.

Bei gesundheitlichen Risiken wie Schwangerschaft oder bestehenden körperlichen Beschwerden wird eine vorherige ärztliche Abklärung empfohlen. Die Teilnahme an Kursen sowie die Nutzung von Schulgelände und -einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. LLW übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust. Die Teilnehmenden sind für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.


Behandlungs- und Anwendung-voraussetzungen:

Die von LWvertriebenen Produkte dürfen im Rahmen einer Hautbehandlung nur mit dem Einverständnis der behandelten Person verwendet werden. Vor der Behandlung erfolgen entsprechende Abklärungen durch Fachleute. LWübernimmt keine Haftung für die Anwendung der gelieferten Ware.

Datenbearbeitung und Datenschutz  Verweis auf Datenschutzerklärung


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Der Gerichtsstand ist Küssnacht am Rigi (Schweiz), sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

Bei Konsumentenverträgen im Sinne von Art. 35 ZPO kann die klagende Partei wahlweise am Wohnsitz der Konsumentin oder des Konsumenten oder am Sitz der Anbieterin klagen.

Als Konsumentenverträge gelten Verträge mit natürlichen Personen über Leistungen des üblichen Verbrauchs, die für persönliche oder familiäre Bedürfnisse bestimmt sind und von der Anbieterin im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit angeboten werden.

Für Verträge mit juristischen Personen oder gewerblich handelnden natürlichen Personen wird ausschliesslich Küssnacht am Rigi als Gerichtsstand vereinbart.


Teilnichtigkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegung, sofern rechtlich zulässig, durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


Rechtswahl bei internationalen Vertragsverhältnissen

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, findet auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden ebenfalls ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.


Änderungen

Diese AGB können jederzeit geändert werden. Der Kunde wird über etwaige Änderungen informiert. Erhebt er innerhalb von 30 Tagen keinen Widerspruch, gelten die neuen Bestimmungen als genehmigt.

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